Baumfällung

Wenn Pflegemaßnahmen einen Baum nicht mehr retten können oder er eine akute Gefahr darstellt – die Verkehrssicherheit also nicht mehr gewährleistet ist, ist eine Fällung verpflichtend. Sie sind in der Verantwortung, den Baum schnellstmöglich entfernen zu lassen. Hier steht die Sicherheit an erster Stelle!

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Wir verfügen über entsprechende Qualifikationen, nötige Erfahrung und Ausrüstung, um diesen oftmals komplexen Vorgang schnell und unter Vermeidung potenzieller Gefahren und Risiken durchzuführen.  

Fällarbeiten, die nicht die Verkehrssicherheit betreffen, sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz von März bis einschließlich September verboten! Grund hierfür ist, dass sich viele Bäume in dieser Zeit in der Wachstumsphase befinden und eine Brut- und Niststätte bieten. Wer diese Vorgaben ignoriert, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. In den Monaten von Oktober bis Ende Februar dürfen Bäume gefällt werden. 

Doch auch während des offiziellen Zeitraumes kann das Fällen von Bäumen eine heikle Angelegenheit sein – selbst auf Privatgrundstücken. Die regionale Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung regelt, welche Bäume wann gefällt werden dürfen und ab wann eine Genehmigung benötigt wird. Diese wird von den Städten und Gemeinden erlassen und kann je nach Region unterschiedlich sein.

Wir beraten Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder Email und wir besprechen gerne Ihr Anliegen, sowie das weitere Vorgehen.

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